Beitragsordnung des SSV STeinach-Reichenbach e.V.

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Beitragsordnung SSV Steinach-Reichenbach e.V.


Diese Beitragsordnung regelt gemäß § 6 der Vereinssatzung die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Die durch den Gesamtausschuss festgesetzten Beiträge treten ab 01. Januar 2010 in Kraft. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Mitglieds-/Abteilungsbeitrag, ab 01. Juli der halbe Mitglieds-/Abteilungsbeitrag zu entrichten.Es ist eine einmalige Aufnahmegebühr pro Person von 20,-- € zu entrichten.

 

1. Beitragssätze

    Jahresbeitrag
a) Mitglieder ab 19 Jahre   72 €
b) Jugendliche bis einschl. 18 Jahre   36 €
c) Rentner ab 63 Jahren automatisch (oder gegen Nachweis)   48 €
d) Familienbeitrag:
    Ab 3 Personen, davon mindestens ein Elternteil.
    Kinder ab 19 Jahren werden nicht mehr zur Familie gerechnet.
    (außer Erwachsene in Ausbildung*)
    *Schüler, Auszubildende und Studenten
  144 €
e) Ehrenmitglieder   beitragsfrei


Erwachsene in Ausbildung zahlen auf Antrag den jeweils gültigen Jugendbeitrag. Wehr- und Zivildienstleistende sind auf Antrag beitragsfrei. Die entsprechenden Nachweise sind jeweils bis zum 30. November bei der Geschäftsstelle zu erbringen. Liegen diese Nachweise zu diesem Zeitpunkt nicht vor, wird bei der nächsten Erhebung der volle Beitrag fällig.

Abteilungen können zur Deckung der Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung Zusatzbeiträge erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekannt zu geben.


Bankverbindung:
Volksbank Stuttgart     BLZ 600 901 00
Beitragskonto              Kto. 850 354 021

 

2. Zahlungsweise, Mahnverfahren

a) Der Mitgliedsbeitrag wird halbjährlich am 1. Februar zu Zahlung fällig.
b) Der Beitragseinzug erfolgt durch Abbuchung.
Gebühren, die durch fehlende Deckung entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.
c) Mitglieder, die über kein Konto verfügen oder aus grundsätzlichen Erwägungen nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, haben ihre Beiträge auf Rechnung zu überweisen.
d) Bei anzumahnenden Beitragsversäumnissen wird jeweils eine Mahn- und   Verwaltungsgebühr von 5,-- € erhoben. Ist auch die 2. Mahnung erfolglos, wird ein Inkassoverfahren eingeleitet.

 

3. Sportversicherung

In den Beiträgen nach Ziffer 1 ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes WLSB enthalten.

4. Angebote für Nichtmitglieder

a) Teilnahme an zeitlich begrenzten Kursen.
Hierfür ist eine Kursgebühr zu entrichten, deren Höhe vom Vorstand festgelegt wird. Sie richtet sich nach Dauer, Aufwand, Teilnehmerzahl, Versicherungsprämie und ist bei der Anmeldung zum Kurs fällig.
b) Schnupperteilnahme.
Sportinteressierte, die eine Mitgliedschaft im Verein in Erwägung ziehen, sich aber von dem interessierenden Angebot überzeugen wollen, können bis zu dreimal probeweise an den jeweiligen Übungsstunden teilnehmen. Diese Schnupperteilnahme ist gebührenfrei. Versicherungsschutz ist gewährleistet.

 

5. Austritt

Der Austritt eines ordentlichen Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung an die Geschäftsstelle bis spätestens zum 1. Dezember eines Jahres und wird mit Ende des laufenden Kalenderjahres wirksam. Beim späteren Eingang laufen Mitgliedschaft und Beitragspflicht bis zum nächsten Kündigungstermin weiter. Ein vorzeitiger Austritt ist nicht möglich.

6. Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt gemäß Beschluss des Gesamtausschusses des SSV Steinach-Reichenbach e. V. vom 16. November 2009 zum 1. Januar 2010 in Kraft.

Abteilungsbeiträge

    Arbeitsstunden
  Jahresbeitrag
Fußball        
  Aktive:       40 €
  Kinder und Jugendliche:       20 €
         
Breitensport        
  Hip Hop Dance       20 €
  Tea Kwon Do:        
                1. Kind       90 €
                2. Kind       60 €
                3. Kind       30 €
         
Tennis*
       
  Einzelmitglieder ab 19 Jahre:   10 Std.
   100 €
  Ehepaare:   20 Std.
   170 €
  Rentner:        85 €
  Ehepaare, beide Rentner:        145 €
  Schüler, Studenten und Auszubildende ab 19 Jahre:   10 Std.
   40 €
  Wehr- und Zivildienstleistende:   10 Std.
   beitragsfrei
  Jugendliche ab 14 bis einschl. 18 Jahre:  
   40 €
  Jugendliche bis 14 Jahre:        20 €
  Passive Erwachsene:
       10 €
         
* Der Abteilungsbeitrag Tennis wird jährlich zum 1. Mai eingezogen.